Bebauungsrecht. BBauG § 34 Abs.1. Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 2.12.1985 - BVerwG 4 B 189.85.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1986

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

In die Eigenart einer vorwiegend durch eine Schwermetallgiesserei gepraegten Umgebung fuegt sich eine Bebauung mit 29 Reihenwohnhaeusern dann nicht ein, wenn sie auf einem der Giesserei benachbarten Grundstueck errichtet werden soll, auf der sich bisher noch keine Wohnbebauung befindet. Dass die Giesserei an der entgegengesetzten, nicht mehr zur naehreren Umgebung des zu bebaudenden Grundstueckes gehoerenden Seite an eine vorhandene Wohnbebauung grenzt, bewirkt nicht, dass sich auch die neue Wohnbebauung "einfuegt". (-z-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Bundesbaublatt 35(1986), Nr.3, S.184

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen