Inwieweit steht der Entwurf eines Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetzes vom 4. Okt. 1968 mit dem GG, insbesondere mit Art. 14 GG, in Einklang?

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 72/2003

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Das verfassungsrechtliche Kernstück der im Entwurf eines Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetzes vom 4. 10. 1968 geregelten bodenrechtlichen Vorschriften besteht in der Nichtberücksichtigung von Werterhöhungen, die als Folge einer geplanten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme auftreten können. Mit dieser Nichtberücksichtigung von Werterhöhungen hängen im Einzelnen zusammen Die Wertermittlung bei Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, die Bestimmung der genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge, sowie das gemeindliche Grunderwerbsrecht. Sie werden im Einzelnen auf ihre Verfassungsmäßigkeit, insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 14 GG untersucht.

Beschreibung

Schlagwörter

Bodenrecht, Städtebauförderungsgesetz, Grundgesetz, Bodenenteignung, Bodenordnung, Stadtentwicklungsplanung, Vorkaufsrecht, Stadtsanierung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

München, (1970) IV, 184, XV S., Lit.; Zus.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Bodenrecht, Städtebauförderungsgesetz, Grundgesetz, Bodenenteignung, Bodenordnung, Stadtentwicklungsplanung, Vorkaufsrecht, Stadtsanierung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries