Die gerichtliche Überprüfung von Bebauungsplänen im Normenkontrollverfahren.

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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906

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Zusammenfassung

Am 1.1.1977 ist das Gesetz zur Änderung verwaltungsprozessualer Vorschriften in Kraft getreten, dessen Schwerpunkt die bundeseinheitliche Einführung eines Normenkontrollverfahrens für Satzungen nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz ist. Es wurde ein bis dahin bestehendes erhebliches Rechtsschutzdefizit beseitigt, das nach den bisherigen Erfahrungen bestanden hat. Es werden die gesetzlichen Regelungen des Normenkontrollverfahrens angeführt und spezielle Einzelfragen, wie die Antragsbefugnis und das Rechtsschutzinteresse, Beispiele für das Antragsrecht und die einstweilige Anordnung erläutert. Es wird auf die rechtzeitige Geltendmachung bestimmter Rechtsverletzungen besonders hingewiesen. (hg)

Beschreibung

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Bebauungsplan, Normenkontrollverfahren, Rechtsnorm, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Recht, Bebauungsplanung

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 37(1985), Nr.9, S.222-225, Lit.

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Bebauungsplan, Normenkontrollverfahren, Rechtsnorm, Rechtsprechung, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Recht, Bebauungsplanung

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