Kommunale Direktdemokratie in Nordrhein-Westfalen - im Spannungsfeld zwischen Gemeindeordnung, Durchführungsverordnung und Ortsrecht.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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#ZLB: 4-Zs 242
BBR: Z 477

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Abstract

Bürgerentscheide sind Elemente kommunaler Direktdemokratie, die das grundsätzlich repräsentativ ausgerichtete Politiksystem effektiv ergänzen. Im Gegensatz zu allgemeinen Wahlen sind sie allein schon aufgrund der Tatsache, dass sie durch entsprechende Änderung der Gemeindeordnung erst seit einigen Jahren zur Verfügung stehen, recht ungewohnte Instrumente, sodass ein Umgang mit ihnen mitunter schwer fällt. Die Organisation und Durchführung von Bürgerentscheiden ist - speziell in Nordrhein-Westfalen - kein gewöhnlicher, sondern durchaus komplexer Vorgang, der den Verwaltungen in mehrerlei Hinsicht diffuse Anstrengungen abverlangt. Erschwerend tritt hinzu, dass in Bezug auf den Bürgerentscheid gleich drei Rechtsquellen zu beachten sind, deren Verhältnis zueinander nachfolgend unter Einbeziehung empirischer Erkenntnisse zu betrachten sein wird. Herauszustellen ist dabei insbesondere, inwieweit diese Vorschriftenkette stringent ist und wie Bürgerentscheide in diesem Rechtskontext tatsächlich absolviert werden. Ein vertiefter Blick in die kommunale Praxis ist ebenso empfehlenswert wie unerlässlich, da nur er Aufschluss über die konkrete Auseinandersetzung mit Elementen direkter Demokratie in den immerhin 396 Städten und Gemeinden NRWs zu geben vermag. difu

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Verwaltungsrundschau

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Nr. 3

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S. 88-94

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