Die verfassungsrechtliche Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Landkreisen insbesondere nach bayerischem Verfassungsrecht.

Seidel, Ralf
Lang
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1993

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Lang

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Frankfurt/Main

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 93/2391

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Autor:innen

Zusammenfassung

In seiner Rastede-Entscheidung von 1988 hat das Bundesverfassungsgericht auf dem Gebiet des Abfallrechts entschieden, daß eine bisher den Gemeinden zustehende Aufgabe durch (hier niedersächsisches) Landesrecht auf die Landkreise übertragen werden kann. Für die Wahrung der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden soll es reichen, daß den Gemeinden die Möglichkeit der Rückübertragung der Aufgaben eingeräumt wird, soweit die Aufgabe von ihnen in einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden Weise erfüllt werden kann. Untersucht wird nun, ob eine solche Aufgabenentziehung auch in Bayern möglich wäre, wo den Gemeinden in Art. 11 Abs. 2 der bayerischen Verfassung eine wesentlich stärkere Rechtsposition gegenüber den Landkreisen eingeräumt wird als in Art. 28 Abs. 2 GG. Dies wird verneint. In Bayern sind sogar vor einer Aufgabenverlagerung zwingend alle Formen der kommunalen Zusammenarbeit auszuschöpfen, bevor sich die Frage des Aufgabenentzugs überhaupt stellen kann. lil/difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XXX, 183 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1349

Sammlungen