Schutzziele im Umgang mit Naturrisiken in der Schweiz.
vdf Hochschulverl.
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vdf Hochschulverl.
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CH
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Zürich
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ZLB: Kws 210/124
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DI
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Abstract
Absolute Sicherheit im Management von Risiken sind weder technisch erreichbar noch wirtschaftlich tragbar. Die Frage "Wie sicher ist sicher genug?" ist deshalb für das Risikomanagement von zentraler Bedeutung. Als Antwort auf diese Frage entwickelte die Praxis zahlreiche Schutzzielvorschläge. Schutzziele umschreiben das Maß des tolerierbaren Risikos und die Verteilung des Restrisikos in der Gesellschaft. Das Schweizer Recht enthält keine konkreten Angaben zu Schutzzielen. In der Lehre zum technischen Sicherheitsrecht und zum Umweltrecht sind ein "Dreistufenkonzept" und der sog. "Zwei-Regel-Ansatz" von zentraler Bedeutung. Regel 1 garantiert die elementaren Sicherheitsbedürfnisse des Einzelnen; Regel 2 sieht eine Reduktion kollektiver Risiken nach Maßgabe der Verhältnismässigkeit vor. Schutzziele als Umschreibung von Maß und Verteilung des tolerierbaren Risikos sind eine Gerechtigkeitsfrage. Als maßgebende Aspekte dieser Gerechtigkeit und damit auch als leitende Prinzipien für die Festlegung/Formulierung von Schutzzielen können die Bedürfnisse der Risikobetroffenen und das gesellschaftliche Umfeld (Kontext), der Einfluss der Betroffenen auf das Risiko, die Effizienz sowie die Sozial- und Umweltverträglichkeit risikovermindernder Maßnahmen bezeichnet werden. Neben einer kritischen Beurteilung der gebräuchlichen Schutzzielfestlegungen wird ein Vorschlag für ein schutzzielbasiertes Risikomanagementkonzept mit umfassender Berücksichtigung dieser Gerechtigkeitsaspekte im regionalen Risikomanagement unterbreitet. Der Test dieses Konzeptes in Fallbeispielen und Gedanken zu Organisation und Verfahren bei der Festlegung von tolerierbaren Risiken runden die Arbeit ab.
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XVI, 263 S.