Wo bleibt der Städtebau im Baugesetzbuch?

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Die Stadtplanung, wie das Bundesbaugesetz sie vorschreibt, hat die integrierende Funktion des Städtebaus verloren. Fast 10 Jahre lang hat die Stadtentwicklungsplanung versucht, diese Lücke zu schließen - doch trotz ihrer umfassenden Integrationsansprüche hat sie den Zenit ihrer Wirksamkeit heute überschritten. Deshalb muss die Stadtplanung wieder zum Städtebau werden; der Städtebau selbst sich wieder zur integrativ verstandenen Stadtbaukunst entwickeln. Als Voraussetzung sollte das zweistufige System der Bauleitplanung - allerdings ohne gesetzliche Festschreibung - flexibler gestaltet werden. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Stadtplanung/Städtebau, Bundesbaugesetz, Planungskritik, Planungspraxis, Kommunalplanung, Umweltschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz, Rahmenplanung, Bauleitplanung, Baugesetzbuch, Stadtbaukunst

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Bauwelt 76(1985)Nr.12(Stadtbauwelt, Nr.85), S.436.42-439.45

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Recht, Stadtplanung/Städtebau, Bundesbaugesetz, Planungskritik, Planungspraxis, Kommunalplanung, Umweltschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz, Rahmenplanung, Bauleitplanung, Baugesetzbuch, Stadtbaukunst

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