Altlastensanierung im Konkurs.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 97/118
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Zusammenfassung
Diejenigen Unternehmen, die mit umweltgefährdenden Stoffen umgehen, sind zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. D.h., daß teure Projekte zum Schutz vor Umweltbelastungen erforderlich sind, die oftmals zugunsten kurz- und mittelfristiger Produktivitätssteigerung unterlassen werden. Insbesondere sind hier die neuen Bundesländer betroffen. Kontaminationen des Erdbodens mit Schadstoffen verursachen häufig die Unternehmen, die sich schon in Krisen befinden und sich weder vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt noch die Beseitigung der Altlasten leisten können. Bei einem Konkursverfahren stellt sich dann die Frage, ob und in welchem Umfang der Konkursverwalter als polizeirechtlicher "Störer" beseitigungspflichtig ist und ob die Ordnungsbehörde eine solche Pflicht zwangsweise durchsetzen kann. Ebenfalls problematisch ist, welches Vermögen für die Kosten einer erforderlichen Bodensanierung haftet. kirs/difu
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238 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2033