Landschaftswacht - Mittler für Belange der Natur vor Ort. Aufgabenstellung und Fortbildung der Mitarbeiter in Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: Zs 2773-4
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
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Zusammenfassung
Viele Institutionen sind im staatlichen oder ehrenamtlichen Bereich mit dem Naturschutz befasst. Eine dieser Einrichtungen ist die Landschaftswacht, die "als ehrenamtlich tätiges Hilfsorgan" der unteren Landschaftsbehörde (ULB) zugeordnet ist. Ihre Aufgabenstellung und ihe Bedeutung wird in den Beiträgen beschrieben. Der Landschaftswacht faällt die Aufgabe zu, Mittler zwischen Behörde und Landschaft auf der einen sowie zwischen Behörde und Bevölkerung auf der anderen Seite zu sein. Der Gesetzgeber hat mit der Landschaftswacht eine weitere ehrenamtliche Komponente in die Naturschutzorganisation des bevölkerungsreichsten Bundeslandes eingebracht und auf diese Weise die Mitverantwortung der Bürger für den Schutz der Natur gestärkt. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Naturschutz, Naturschutzbehörde, Behörde, Organisation, Überwachung, Landschaftswacht, Naturschutzbeauftragter, Beratung, Ausbildung, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege
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LÖLF-Mitteilungen, Recklinghausen (1986), Nr.4, S.12-21, Abb.;Tab.;Lit.
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Naturschutz, Naturschutzbehörde, Behörde, Organisation, Überwachung, Landschaftswacht, Naturschutzbeauftragter, Beratung, Ausbildung, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege