Fußwege im Siedlungsbereich. Richtlinien für bessere Fußgängeranlagen.

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SEBI: 84/1075-4

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Zusammenfassung

Aufgabe der Kommission war es, Planungsrichtlinien für Fußwege im Siedlungsbereich zu erarbeiten. Sie sollten bei der Realisierung der im Artikel 37quater (Fuß- und Wanderwegenetze) der Bundesverfassung und der im Bundesgesetz über die Raumplanung enthaltenen Ziele und Grundsätze behilflich sein. Dabei sollten die Richtlinien nicht nur dem Spezialisten, sondern ebenso dem Praktiker in der Gemeinde, dem Behördenvertreter und dem interessierten Laien dienen. Die Richtlinien befassen sich vor allem mit den Grundüberlegungen der Planung, kaum mit Details. Von Normierungen und starren Regeln wurde möglichst Abstand genommen, da die Kommission der Überzeugung war, daß die allen unflexiblen Festlegungen innewohnenden Einengungen und Gleichmachereien gerade dem Fußweg und seinen Benutzern nicht entsprechen könne. Denn der Fußweg soll Freiraum sein und somit befreiend, anregend wirken und keinesfalls einschränken. geh/difu

Beschreibung

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Fußgängerweg, Straßenanlage, Straßenbauplanung, Wegerecht, Richtlinie, Verkehr, Fußgänger

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Zürich: Selbstverlag (1982), 149 S., Abb.; Lit.

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Fußgängerweg, Straßenanlage, Straßenbauplanung, Wegerecht, Richtlinie, Verkehr, Fußgänger

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Schriften der Arbeitsgemeinschaft Rechtsgrundlagen für Fuß- und Wanderwege; 6