Der Schutz historischer Stätten und Kulturlandschaften.

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Die historischen Stätten und Kulturlandschaften stellen ein aussterbendes Erbe dar, welches vor dem zunehmenden Flächenverbrauch zu schützen ist. Der Bund hat deshalb im Raumordnungsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz die historischen Kulturlandschaften berücksichtigt. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln beim Denkmalbegriff in föderalistischer Vielfalt auch den Schutz von Denkmalbereichen, Denkmalzonen, Kulturstätten und Kulturlandschaften. Mit der Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention hätte das Recht der historischen Stätten und Kulturlandschaften nachhaltig verbessert werden können, doch war dies von der derzeitigen Großen Koalition leider nicht gewollt.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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20

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1319-1326

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