Ermittlung und Einstellung von Belangen bei der planerischen Abwägung.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Münster
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ZLB: 96/2222
DIFU: Wiss145
DIFU: Wiss145
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die planerische Entscheidung trägt einerseits rechtsnormativen Charakter, andererseits ist ein Entscheidungsfreiraum für zukünftige Entwicklungen vorhanden. Welche Anforderungen das Abwägungsgebot hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Ermittlung und der Einstellung von Belangen stellt, versucht die Arbeit zu verdeutlichen. Daher wird zwingenden Normen, Ermessens- und Planungsnormen ein Regel- und Prinzipiengehalt zugesprochen. Der Begriff der Abwägungsbeachtlichkeit ist Ausgangspunkt für die Erfassung der Anforderungen des Abwägungsgebotes an die Ermittlung und Einstellung von Belangen. Der Verfasser geht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere auf die generelle Abwägungserheblichkeit und auf die konkrete Erheblichkeit ein, die für die Abwägung bei der Bauleitplanung und Fachplanung von enormer Bedeutung sind und dadurch die Rechtssicherheit erhöhen. kirs/difu
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XX, 227 S.
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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 170