Ermittlung und Einstellung von Belangen bei der planerischen Abwägung.

Just, Jan-Dirk
Selbstverl.
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Datum

1996

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Herausgeber

Selbstverl.

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Münster

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ISSN

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Standort

ZLB: 96/2222
DIFU: Wiss145

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

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S

Autor:innen

Zusammenfassung

Die planerische Entscheidung trägt einerseits rechtsnormativen Charakter, andererseits ist ein Entscheidungsfreiraum für zukünftige Entwicklungen vorhanden. Welche Anforderungen das Abwägungsgebot hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Ermittlung und der Einstellung von Belangen stellt, versucht die Arbeit zu verdeutlichen. Daher wird zwingenden Normen, Ermessens- und Planungsnormen ein Regel- und Prinzipiengehalt zugesprochen. Der Begriff der Abwägungsbeachtlichkeit ist Ausgangspunkt für die Erfassung der Anforderungen des Abwägungsgebotes an die Ermittlung und Einstellung von Belangen. Der Verfasser geht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere auf die generelle Abwägungserheblichkeit und auf die konkrete Erheblichkeit ein, die für die Abwägung bei der Bauleitplanung und Fachplanung von enormer Bedeutung sind und dadurch die Rechtssicherheit erhöhen. kirs/difu

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Zeitschrift

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XX, 227 S.

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Serie/Report Nr.

Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 170

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