Aufgabenbereich und Bedeutung des Kurkölnischen Hofrates in den letzten zwanzig Jahren des 18. Jahrhunderts. Ein Abriß der Behördenorganisation und des Gerichtswesens im Kurfürstentum Köln.

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SEBI: CL 666

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Abstract

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Behördenorganisation des Kurfürstentums Köln, das sich aufgrund seiner geistlichen Orientierung von den Verwaltungen anderer Staaten (Preußen, Österreich) unterscheidet. Der Verfasser untersucht nicht nur die Verwaltungsorganisation des Kurstifts im 17. und 18. Jahrhundert, sondern bezieht auch die zum Kurstaat gehörenden Gebiete, das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen mit ein. Er geht auf den damals die Verwaltung betimmenden Hofrat ein, ein größtenteils mit juristisch geschulten Räten besetztes Gremium, und zeigt die vom Hofrat im einzelnen zu erledigenden Verwaltungsaufgaben (z.B. Personalwesen, Gesundheitswesen etc.) sowie das Verhältnis des Hofrats zum Kurfürsten, zur Geheimen Staatskonferenz und zur Hofkammer auf. Ein weiteres Kapitel ist dem Hofrat als Justizorgan gewidmet. kp/difu

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Hofrat, Behörde, Justiz, Gerichtswesen, Verwaltungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Köln: Verlag der Gürzenich-Buchhandlung H.Wamper (1965), 70 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1964)

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Hofrat, Behörde, Justiz, Gerichtswesen, Verwaltungsgeschichte, Verwaltungsorganisation, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins; 27