Zur Festsetzung der Bauweise in Bebauungsplänen.

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SEBI: Zs 2216-4
IRB: Z 1032

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Zusammenfassung

Der Begriff Bauweise wird umgangssprachlich wie auch im Städtebau in verschiedener Bedeutung verwendet. Der Begriff wird auch im BauGB nicht legal definiert. Auch die BauNVO enthält keine Definition der Bauweise. Nach der vom Autor vertretenen Auffassung regelt die Bauweise ausschließlich das Verhältnis von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen. Dies wird gestützt durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 23.1.1986 zur Frage, ob der Begriff des Doppelhauses zwingend das Vorhandensein von zwei Grundstücken voraussetzt oder ob ein Doppelhaus sowohl auf einem als auch auf zwei Grundstücken errichtet werden kann. Der Beitrag interpretiert das Urteil und geht auf weitere Urteile und landesrechtliche Regelungen ein, die sich mit dem Begriff der Bauweise auseinandersetzen. (hb)

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Bauweise, Stellplatz, Garage, Baugesetzbuch, Definition, Grenzabstand, Genehmigung, Recht, Baunutzungsverordnung

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In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, (1988), Nr.12, S.399-401, Lit.

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Bauweise, Stellplatz, Garage, Baugesetzbuch, Definition, Grenzabstand, Genehmigung, Recht, Baunutzungsverordnung

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