Freiflächenpolitik in Berlin in der Weimarer Republik. Ein Beitrag zur Sozial- und Umweltschutzpolitik einer modernen Industriestadt.

Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz

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DE

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Berlin

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ZLB: 92/473
BBR: A 11 670

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Die Freiflächenpolitik der 1920 gebildeten Stadtgemeinde Groß-Berlin wird vom Autor als beispielhafte Nutzung der sich durch die Eingliederung umliegender Gemeinden bietenden Chancen angesehen. Bis dahin lag der Anteil der Freiflächen am Stadtgebiet noch unter dem anderer deutscher Großstädte. Entscheidend war der Zeitraum 1920-1923, als trotz einer schlechten Wirtschaftslage unter anderem über eine private Stiftung Mittel zur Anlage von Grünflächen bereitgestellt wurden. Auch in der Folgezeit wurde - auch durch den Schutz von Flächen vor Bebauung - der Anteil von Grünflächen im Stadtgebiet erhöht. Die Wirtschaftskrise seit 1929 und das Verbot entschädigungsloser Enteignungen brachten diese Entwicklung jedoch zum Stillstand. Im Anhang werden eine Denkschrift über die Berliner Freiflächen von 1929 sowie ein Gutachten über den Berliner Dauerwaldvertrag dokumentiert. mneu/difu

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VII, 359 S.

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Berlin-Forschung. Themenbereich Sozialgeschichte; 25