Die Sozialpflichtigkeit der Entschädigung. Zur Auslegung des Interessenabwägungsgebotes in Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG

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SEBI: 82/4050

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Mit dem Begriff der Sozialpflichtigkeit der Entschädigung wird die Fragestellung umrissen, ob und wie die Sozialpflichtigkeit des Eigentums bei der Bemessung der Entschädigung zu berücksichtigen ist. Die Sozialbindung des Eigentums kommt in Artikel 14 Abs. 2 GG zum Ausdruck. Gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Veränderungen führten in den letzten Jahren zu einem Bedeutungszuwachs dieser Vorschrift. Die Sozialpflichtigkeit nahm Einfluß auf den Bereich der Entschädigung. Dieser Einfluß erstaunt zunächst, da Art. 14 GG Sozialpflichtigkeit und Enteignung in zwei verschiedenen Absätzen behandelt. Eine Enteignung bedingt eine Entschädigung, Einschränkungen im Bereich der Sozialbindung können hingegen entschädigungslos vorgenommen werden. Sozialpflichtigkeit und Enteignung wurden bisher voneinander abgegrenzt und einander gegenübergestellt. Der Verfasser wendet sich der Frage zu, ob diese Grenze tatsächlich so randscharf gezogen ist. ks/difu

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Entschädigung, Sozialpflichtigkeit, Interessenabwägung, Grundgesetz, Enteignung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte

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Köln:(1981), XVII, 223 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1981)

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Entschädigung, Sozialpflichtigkeit, Interessenabwägung, Grundgesetz, Enteignung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte

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