Das kommunale Beurteilungswesen in Schleswig-Holstein.

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ZLB: 4-2005/27
DST: H 10/236

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Abstract

Dienstliche Beurteilungen sind ein derzeit noch notwendiges Instrument der Personalauswahl, der Personalführung und bei Entscheidungen über den weiteren dienstlichen Einsatz von Beamtinnen und Beamten. In Schleswig-Holstein sind sie nach §§38, 39 LaufbahnVO vorgeschrieben. Durch sie soll ein aussagefähiges Bild der Leistungen und der Befähigung der Beamtinnen und Beamten gewonnen werden. Bei Beachtung der Anforderungsprofile einzelner Arbeitsplätze lassen dienstliche Beurteilungen außerdem einen Vergleich der Beamtinnen und Beamten untereinander zu, wenn die Anforderungsmerkmale gleichartig sind. Nötig ist ein weitgehend transparentes Beurteilungsverfahren, das die Akzeptanz durch die Beurteilten zu erhöhen vermag. Dabei ist es erforderlich, dass alle Beurteiler die gleichen Merkmale nach den gleichen Maßstäben bewerten, unter einem vorgegebenen Beurteilungsmerkmal das Gleiche verstehen und bestimmte Bewertungsstufen in gleicher Weise zuordnen. Insofern wird die Beurteilung nicht als Disziplinierungsmittel, denn mehr als Förderinstrument angesehen. Ziel der Schrift ist es, möglichst eine für den Verbandsbereich geltende Empfehlung für Beurteilungsrichtlinien zu erarbeiten. sg/difu

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Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein; 11