Risikomanagement und Risikocontrolling in Wohnungsgenossenschaften.

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Münster

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Die Gründe für die hohe und steigende Zahl von Insolvenzen iun Deutschland liegen zum einen in der geringen Eigen- bzw. Risikokapitalausstattung, vor allem aber in zunehmender Umweltdynamik, Globalisierung und steigender Komplexität. Diese Umstände erschweren zusehends die frühzeitige Erkennung von Risiken bzw. Risikopotenzialen in Unternehmen für Banken, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte, die in diesem Zusammenhang stark in die Kritik geraten sind. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Gesetzgeber das KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) erlassen, das am 1.5.1998 in Kraft getreten ist und damit die rechtliche Grundlage für das Einrichten und Betreiben eines Risikomanagementsystems geschaffen. Zwar betrifft das KonTraG hauptsächlich das Handelsgesetzbuch (HGB), das Aktiengesetz (AktG) und die diesbezüglichen Einführungsgesetze, dennoch führt der Gesetzgeber schon in der Gesetzesbegründung aus, dass die Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikofrühwarnsystems auch auf andere Gesellschaftsformen ausstrahlen soll. Vor diesem Hintergrund werden im Arbeitspapier Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems in Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften analysiert und die Aufgaben des Risikocontrollings im Rahmen ihres Risikomanagementprozesses untersucht. difu

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26 S.

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Computergestütztes Controlling. Arbeitsbericht; 18