Generalplan Klärschlammverwertung/Klärschlammbeseitigung 1984.
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1984
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SEBI: 86/6315-4
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Zusammenfassung
Ziel des Planes ist es, den für die Abfallbeseitigung zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten eine Richtlinie für die künftige Klärschlammentsorgung zu geben. Zu diesem Zweck werden eine Bestandsaufnahme vorgenommen, Bewertungen durchgeführt und Lösungsmöglichkeiten für die Entsorgung aufgezeigt. Dabei ist der Generalplan Klärschlammverwertung/Klärschlammbeseitigung als zeitlich vorgezogener Teil des Generalplans Abfallbeseitigung zu betrachten, denn Klärschlamm ist im rechtlichen Sinne Abfall, unter bestimmten Voraussetzungen auch Wirtschaftsgut. cp/difu
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Kiel: (1984?), 48 S., Tab.