Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohls.

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Berlin

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Abstract

Die Analysen von Fällen, in denen Kinder zu Schaden gekommen sind, haben gezeigt, dass die betroffenen Familien alle Kontakt zu Hilfesystemen hatten. Durchweg war aber ein Mangel an Abstimmung und Kooperation zwischen den verschiedenen Fachkräften zu erkennen. Mit der Rahmenvereinbarung soll deshalb im Sinne des Kinderschutzes ein verbindlicher Rahmen für die Kooperation und Koordination der Hilfen sowie eine Regelung der Verantwortlichkeiten im Umgang mit suchtkranken Eltern und ihren Kindern geschaffen werden. Die am Betreuungsprozess beteiligten Institutionen sollen für die Problemlagen von suchtkranken Eltern und ihren Kindern sensibilisiert werden. Die Rahmenvereinbarung zielt darauf ab, Kinder suchtkranker Eltern vor Gefährdungen zu schützen, möglichst bereits in der Schwangerschaft, und ihnen eine gesunde Entwicklung in einem stabilen Umfeld zu ermöglichen.

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8 S. nebst Anl.

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