Der Ausbau der Kreisplanung in Stufen. Erläutert am Beispiel der nordrhein-westfälischen Rechtsentwicklung.
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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Abstract
Verf. sieht die derzeitige Diskussion um Stand und Entwicklungstendenzen der Kreisplanung determiniert durch die Gebietsreform, die Versuche, öffentliche Raumplanung zu systematisieren und durch die Bemühungen um eine breit angelegte Entwicklungsplanung. Zusammenfassende Darstellung der Behandlung der Kreisentwicklungsplanung in der Literatur und ein einigen Landesplanungsgesetzen und Diskussion darüber, inwieweit dem Kreis in der Raumplanung ein fester Stand zugewiesen werden kann und inwieweit er als potentieller Träger von Aufgaben der Flächennutzungsplanung und der Landesplanung in Frage kommt. Fazit der angemessene Standort der Kreise liegt - nordrhein-westfälische Verhältnisse zugrunde gelegt - in der Landesplanung. Dabei empfiehlt sich die Konzeption einer instanziell differenzierten Regionalplanung, die die Gebietsentwicklungsplanung zum Teil vergrößerten Regierungsbezirken, zum Teil den Kreisen überträgt. Eine Kreisentwicklungsplanung ohne externe Bindung erscheint rechtlich unproblematisch und sachlich geboten, von einer extern verbindlichen Kreisentwicklungsplanung wird mangels eines geeigneten Planungsinstrumentariums hingegen abgeraten.
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Keywords
Kreisplanung, Recht, Regionalplanung
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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln (1975) S. 4-13, Lit.
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Kreisplanung, Recht, Regionalplanung