Zum Status der Wasserstraßen im Gebiet der ehemaligen DDR und des Landes Berlin.

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IRB: Z 1760

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Mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschand am 3. Oktober 1990 und der damit verbundenen Überleitung von Bundesrecht gemäß Art. 8 des Einigungsvertrages haben auch die Wasserstraßen im Beitrittsgebiet einen anderen Status erlangt. Ebenso hat in Berlin nach der Suspendierung der alliierten Vorbehaltsrechte auf der Grundlage des 6. Überleitungsgesetzes vom 25. September 1990 die uneingeschränkte Geltung des Bundesrechts eine Veränderung des Status bei den Wasserstraßen bewirkt. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Probleme werden untersucht. (-y-)

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Gesetzgebung, Verkehrspolitik, Wasserstraße, Status, Rechtslage, Wiedervereinigung, Binnenschifffahrt, Verkehr, Wasserverkehr

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In: Binnenschiffahrt, 46(1991), Nr.13, S.590, 592-594, Lit.

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Gesetzgebung, Verkehrspolitik, Wasserstraße, Status, Rechtslage, Wiedervereinigung, Binnenschifffahrt, Verkehr, Wasserverkehr

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