Die Organisation der politischen Gemeinden des Kantons Graubünden im Spiegel der neueren kantonalen und kommunalen Rechtssetzung.
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SEBI: 79/3831
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Zusammenfassung
Die innere Gliederung des Kantons Graubünden ist das Resultat widerstrebender zentralistischer und föderalistischer Tendenzen der Geschichte der vergangenen Jahrhunderte. Die heutige innere Gliederung wurde dem Kanton mit dem Gesetz über die Einteilung in Bezirke und Kreise von 1851 gegeben. Diese Entwicklung wurde durch die Kantonsverfassungen von 1854, 1880 und 1894 nicht mehr in Frage gestellt. Die Aufgabenverteilung zwischen den Bezirken, den Kreisen und Gemeinden geht aus den obigen Gesetzen nicht hervor, vielmehr sind sie den verschiedensten Erlassen zu entnehmen. Die Gemeinden werden überwiegend im eigenen Wirkungskreis tätig, wobei die Pflichtaufgaben den Anteil der selbstgewählten überwiegen dürfte. Das Hauptaugenmerk des Verfassers richtet sich auf die Pflichtaufgabe der Gemeinden, eine eigene Organisation zu errichten. Bei dieser Ausgestaltung ihrer Organisation haben die Gemeinden eine außerordentlich große, vom Kanton nur zurückhaltend eingeschränkte Freiheit. eb/difu
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Kanton, Kommunalrecht, Gemeindeorganisation, Verwaltungsorganisation, Kommunale Vertretungskörperschaft
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Zürich: Juris (1977), XX, 154 S., Lit.
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Kanton, Kommunalrecht, Gemeindeorganisation, Verwaltungsorganisation, Kommunale Vertretungskörperschaft