Mitwirkungsbefugnisse benachbarter Gemeinden bei der Bauleitplanung.

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SEBI: 77/3507

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Abstract

Eine effiziente raumrelevante Planung erfordert das sinnvolle Zusammenwirken der Planungsträger, weil nur so die Verwirklichung der materiellen Planungsziele auch im horizontalen und vertikalen Verhältnis der Planungsräume sichergestellt werden kann. Die Studie untersucht, wie im Zuge der Bauleitplanung, über den Rahmen des PAR. 2 Abs. 4 Bundesbaugesetz hinaus, sichergestellt werden kann, daß die planende Gemeinde die Planungsinteressen der benachbarten Gemeinden im ausreichenden Maße berücksichtigt. Sie beleuchtet zunächst das gesetzliche Instrumentarium zur Abstimmung von Bauleitplänen und versucht im Anschluß einen nachbargemeindlichen Mitwirkungsanspruch herzuleiten und geeignete Mitwirkungsformen sowie mögliche Fallkonstellationen im Verlauf eines Zustimmungsverfahrens zu entwickeln. Im Anschluß überprüft sie das beschriebene Mitwirkungsverfahren auf seine Vereinbarkeit mit geltendem Recht.

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Kommunale Zusammenarbeit, Nachbargemeinde, Planungshoheit, Bauplanungsrecht, Bauleitplanung, Kommunalrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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München: (1975), 92, IXX S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1975)

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Kommunale Zusammenarbeit, Nachbargemeinde, Planungshoheit, Bauplanungsrecht, Bauleitplanung, Kommunalrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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