Planreparatur. Zur Behebung der Fehler städtebaulicher Pläne.

Universitätsverl. Rasch
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Universitätsverl. Rasch

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DE

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Osnabrück

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ZLB: 2000/2340

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DI

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Abstract

Gegenstand der Arbeit ist die Planreparatur im Städtebaurecht, wobei es um die Behebung von Fehlern städtebaulicher Pläne durch die Gemeinde geht. Der Flächennutzungsplan und die städtebauliche Satzung werden hier als Pläne verstanden. Der Schwerpunkt liegt bei den in der Rechtsform der Satzung ergehenden Bebauungsplänen. Eine Reparaturbedürftigkeit städtebaulicher Pläne ergibt sich dann, wenn der Plan fehlerhaft ist und dieser Fehler zur Rechtsunwirksamkeit des Planes führt. Nach diesen Vorüberlegungen wird die Möglichkeit der Planreparatur generell und verwaltungsprozessuale Aspekte der Planerhaltung und -reparatur diskutiert. kirs/difu

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200 S.

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Planungsrecht; 3