Maßgebliche Rechtsvorschriften beim Wärmekauf. Einordnung kleinerer Versorgungseinheiten für Nahwärme in die AVBFernwärmeV. Gekürzter Auszug aus: Handbuch der Heizkostenabrechnung - Zentralheizung und Fremdwärme. VDI-Verlag, Düsseldorf.
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1988
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Zusammenfassung
Von Wärmekauf spricht man bespielsweise bei der Versorgung mit Fernwärme. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit mehr als 100 örtliche, regionale und überregionale Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU). Bei hohen Brennstoffkosten und hohem Investitionsaufwand für Rohrleitungsnetze ist der Nachweis für die Wirtschaftlichkeit großflächiger Fernwärmeversorgung ohne einen entsprechenden Anteil an Kraft-Wärme-Kopplung jedoch schwer zu erbringen. Deshalb werden zunehmend auch kleinere Versorgungseinheiten erstellt, die einzelne Gebäudekomplexe oder geschlossene Siedlungen zentral mit Wärme versorgen. In diesem Zusammenhang wurden Begriffe wie Nah- oder Direktwärmeversorgung gebildet. Die Versorgung erfolgt in solchen Fällen entweder aus sog. Blockheizzentralen oder aus gebäudeintegrierten Heizzentralen, die besonders bei Gasversorgung häufig als Dachheizzentralen ausgebildet werden. Derartige Anlagen sind in der Regel gebäude- oder liegenschaftsbezogen. Da in der Heizkosten V jedoch nur die Begriffe "Zentrale Heizungsanlage" und Fernwärme" Eingang gefunden haben, kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu Rechtsunsicherheiten bei der Einordnung objektbezogener Anlagen. Im folgenden wird deshalb versucht, diesen Sachverhalt aus der Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Rechtsvorschriften heraus zu klären. (-z-)
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HLH.Heizung, Lüftung, Klima, Haustechnik 39(1988), Nr.10, S.457-461, Lit.