Auskünfte und Zusagen im System des Verwaltungshandelns.
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SEBI: CO 59
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Zusammenfassung
Die Besonderheit von Auskünften und Zusagen liegt darin, daß sie sich im Vorfeld der eigentlichen Verwaltungsentscheidungen bewegen. Daraus entstehen hinsichtlich ihrer rechtlichen Einordnung, der Abgrenzung voneinander und der Frage ihrer Verbindlichkeit verschiedene Probleme, die der Autor zu lösen versucht. Während Auskünfte als Wissenserklärungen zur schlicht-verwaltenden Tätigkeit der Verwaltungsbehörden gehören und als Wissenserklärungen entweder richtig oder falsch sind, aber nicht verbindlich sein können, sind in Zusagen Willenserklärungen zu sehen, die ihrer Rechtsnatur nach Verwaltungsakte sind (vgl. 38 Verwaltungsverfahrensgesetz). Der Autor lehnt einen allgemeinen Anspruch auf Erteilung von Auskünften und Zusagen ab, arbeitet aber bestimmte Voraussetzungen heraus, unter denen ein durchsetzbarer Anspruch auf Auskunftserteilung besteht. Schließlich erörtert er Fragen der Amtshaftung. chb/difu
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Auskunft, Zusage, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Auskunftsanspruch, Verbindlichkeit, Amtshaftung, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsorganisation
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Köln: (1967), XX, 151 S., Lit.
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Auskunft, Zusage, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Auskunftsanspruch, Verbindlichkeit, Amtshaftung, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsorganisation