Das Totschläger-Asyl der Reichsstadt Reutlingen 1495-1804.

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SEBI: 76/2994

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Die Arbeit zeigt das Funktionieren des von etwa 2 500 Totschlägern aufgesuchten Asyls, die Reaktion der betroffenen Staaten auf diese sehr lebenskräftige Institution und das Verhalten Reutlingens zu diesem Privileg und den Asylanten. Ursprünglich hatte dieses Privileg ultilitaristischen Charakter; obwohl sich bereits ein staatliches Rechtsdenken entwickelt hatte, benötigte der ,,Staat'' noch zur Durchsetzung die Asyle, die private Rechtssuche (Blutrache) hemmten und damit den erstrebten allgemeinen Landfrieden unterstützten. Als der Staat sich zum alleinigen Hüter des Strafrechts entwickelte, wurden die Asyle von einem rechtsschützenden zu einem rechtsfeindlichen Institut. Am Reutlinger Beispiel läßt sich zeigen, daß die Asylgewährung auch in der Spätzeit nicht unbedingt in einer Hemmung der Justiz bestand. In der Regel wurde dem betroffenen Amt ein Prozeß vor dem privilegierten Reutlinger Gericht angeboten. Das Totschlägerasyl stellt sich demnach als eine Institution dar, die nur in seltenen Fällen die Bestrafung eines Täters verhinderte.

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Asylrecht, Strafrecht, Rechtsprechung, Institutionengeschichte, Ortsgeschichte, Recht, Geschichte

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Reutlingen: Oertel & Spörer (1970), 117 S., Kt.; Tab.; Lit.(phil.Diss.; Tübingen 1969)

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Asylrecht, Strafrecht, Rechtsprechung, Institutionengeschichte, Ortsgeschichte, Recht, Geschichte

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Sonderdruck aus Reutlinger Geschichtsblätter; 8