MHRG § 2. Wirksamkeitsumfang von Mieterhöhung bei Zuschlag zum Mietspiegelwert. OLG Hamburg, Rechtsentscheid v. 16.2.1983 - Az. 4 U 7/83.
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1984
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Ein Mieterhöhungsverlangen, in welchem die Wohnung des Mieters unterhalb des Oberwertes des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels eingeordnet wird und das daneben einen prozentualen Aufschlag wegen der seit der Erhebung der Daten zum Mietenspiegel verstrichenen Zeit enthält, welcher dazu führt, dass das Erhöhungsverlangen den Oberwert des zugrunde gelegten Rasterfeldes übersteigt, ist nur bis zu dem Betrage formell wirksam, von welchem ab der Vermieter den prozentualen Aufschlag vorgenommen hat. Der Rechtsentscheid stützt sich auf § 2 MHRG. -y-
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Schlagwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Wohnraum , Mieterhöhung , Mietspiegel , Mietpreis , Mietpreisrecht , Rechtsprechung , Rechtsentscheid , OLG-Urteil
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.32, S.1805-1806, Lit.
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Stichwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Wohnraum , Mieterhöhung , Mietspiegel , Mietpreis , Mietpreisrecht , Rechtsprechung , Rechtsentscheid , OLG-Urteil