Sozialhilferechtliche Ansprüche Alleinerziehender und ihrer Kinder.

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Würzburg

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ZLB: 99/2239

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DI

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Abstract

Alleinerziehende und ihre Kinder sind gemessen an der Gesamtbevölkerung übermäßig häufig sozialhilfeabhängig. Zudem dauert ihr Sozialhilfebezug in Relation zu anderen Sozialhilfempfängern unverhältnismäßig lange an. Vor der Entscheidung über Art, Form und Maß der Sozialhilfe verlangt das Bundessozialhilfegesetz die Berücksichtigung jeden Einzelfalls. Da die Situation von Alleinerziehenden nur selten als relevanter Leistungsmaßstab benannt wird, obliegt es den Sozialhilfeträgern oder den Gerichten eine angemessene Entscheidung zu treffen. Ob die entscheidenden Stellen dieser Aufgabe in der Vergangenheit gerecht wurden, wird eingehend untersucht. Dabei wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 zu § 218 StGB eingegangen und geprüft, ob die hohe Zahl der Schwangerschaftsabbrüche mit den sozialhilferechtlichen Bedingungen im Zusammenhang stehen. kirs/difu

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237 S.

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