Zur Vereinheitlichung im Kommunalrecht der Bundesländer. Eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung des Zersplitterungsbildes, der historischen Entwicklung und rechtskonstruktiven Lösungswege.
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SEBI: 76/1881
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Zusammenfassung
Die Rechtszersplitterung im Kommunalrecht der Länder läßt sich insbesondere auf zwei Quellen zurückführen Die Entwicklung nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Rechtssystems und die der kommunalen Verwaltungsreform.Die Bestandsaufnahme auf einigen ausgewählten Gebieten des Kommunalrechts ergibt bereits ein unübersichtlich detailliertes und buntscheckiges Bild.Vereinheitlichungsansätze sind in möglichst sachlicher Nähe zu den vorgegebenen Regelungen, dem Reformwillen und bundesweiten Reformdruck mit einer Mehrzahl konkreter Zielvorstellungen anzulegen.Eine historische Entwicklungsskizze von bedeutenden Vereinheitlichungsbestrebungen (von 1700 bis zur Gegenwart) zeigt den langen und wenig erfolgreichen Verlauf der Reformen an.Die jeweils politische Dimension der Kommunalrechtsvereinheitlichung ist ein wesentlicher Grund ihres Mißlingens.Als Gesamtergebnis des rechtskonstruktiven Teils der Untersuchung, der sich mit den einzelnen Lösungsvorschlägen auseinandersetzt, ist lediglich ein instrumenteller Lösungsweg rechtlich zu empfehlen, um die notwendige Vereinheitlichung im Kommunalrecht herbeizuführen die freiwillige Länderkooperation.
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Verwaltungsreform, Rechtsvereinheitlichung, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Gemeinderecht, Verwaltungsorganisation, Kommunalverfassung, Recht, Verwaltung, Geschichte
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Bochum: (1975), L, 410 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bochum 1975)
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Verwaltungsreform, Rechtsvereinheitlichung, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Gemeinderecht, Verwaltungsorganisation, Kommunalverfassung, Recht, Verwaltung, Geschichte