Was steht im Wohnungseigentumsgesetz? Teil 4 und 5.
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Teil 4 des Aufsatzes befaßt sich mit dem zweiten Teil des Wohnungseigentumsgesetzes, der die Vorschriften über das Dauerwohnrecht enthält. In Teil 5 des Aufsatzes sind die Vorschriften zum Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten geregelt (3. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes).
Beschreibung
Schlagwörter
Wohneigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Dauerwohnrecht, Rechtsstreit, Wohnungswesen, Verfassungsrecht, Recht
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 4 (1974), 3, S. 4-7
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Wohneigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Dauerwohnrecht, Rechtsstreit, Wohnungswesen, Verfassungsrecht, Recht