Aufgaben und Probleme kommunaler Wirtschaftsförderung. Tl. 4. Der Einfluß staatlicher Planungen auf die kommunale Wirtschaftsförderung.
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Abstract
Grenzen der kommunalen Wirtschaftsförderung sind gesetzt durch das geltende Gemeinderecht, die Anpassungspflicht an die Raumordnungspläne und durch staatliche Förderprogramme. Der verbindlichen Raumordnung passen sich Gemeinden im allgemeinen bei der Industrieansiedlung an. Der Autor stellt die Frage, inwieweit Gemeinden sich darüberhinaus staatlichen Maßnahmen der Wirtschaftslenkung anzupassen haben. Beispiel: Industrieansiedlung einer Gemeinde, die in einem großräumig ausgewiesenen Erholungsgebiet liegt. Eine Anpassungspflicht besteht nicht, solange staatliche Programme nicht durch gesetzliche Regelungen fixiert sind. cs
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Raumstruktur, Wirtschaft, Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsförderung, Kommunale Wirtschaftsförderung, Anpassungspflicht, Staatsplanung
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Rathaus 37(1984)Nr.6, S.362-363, Lit.
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Raumstruktur, Wirtschaft, Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsförderung, Kommunale Wirtschaftsförderung, Anpassungspflicht, Staatsplanung