Die deutsche Gemeindeordnung in Bremen.
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SEBI: 81/223
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Auf dem Wege zum Einheitsstaat liquidierten die Nationalsozialisten schon im Frühjahr 1933 die politischen Rechte der Länder und setzten Statthalter ein, die für die Verwirklichung der Direktiven der Reichs- und Parteiführung verantwortlich waren. 1935 wurden mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) die gemeindlichen Entscheidungsgremien beseitigt und vom autoritären Führerprinzip abgelöst. Am Falle Bremen wird in dieser Studie exemplarisch belegt, wie weit in der Zeit des Dritten Reichs widerstreitende Kräfte im politischen Alltag wirkten. Im Konflikt um die Selbständigkeit der Stadt Bremen in Auseinandersetzung mit der DGO werden die widerstreitenden Strömungen und deren Kämpfe sichtbar. Schließlich erreichte Bremen die Beibehaltung seiner Selbständigkeit. Der zähe Kampf gegen die Einführung der DGO hat sich auch für Bremen insofern gelohnt, als es nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs 1945 sogleich seine Sonderstellung bewahren konnte. sg/difu
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Gemeindeordnung, Landesregierung, Landesverwaltung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Partei
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Hildesheim:Olms (1980), 165 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Heidelberg 1977)
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Gemeindeordnung, Landesregierung, Landesverwaltung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Gesetzgebung, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Partei
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Historische Texte und Studien; 3