Die Haftung der Leitungsorgane von Treuhandunternehmen im Wandel der Rechtsordnung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.
Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz
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DE
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Berlin
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ZLB: 97/1571
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Zusammenfassung
Treuhandunternehmen sind 1990 als Kapitalgesellschaften noch in der DDR entstanden; die Treuhandanstalt ist am 1.1.1995 in der "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" aufgegangen. Die Untersuchung konzentriert sich in personeller Hinsicht auf die Haftung der Leitungsorgane (Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer) dieser Kapitalgesellschaften. Neben den Fragen der Haftung wird auch ausführlich auf den historischen Abschnitt bis Ende 1994 eingegangen, da die Rechtsordnung in der ehemaligen DDR infolge politischer Ereignisse einem immer zügiger verlaufenden Wandel unterworfen war. Behandelt werden die Haftungsverhältisse in drei Zeitabschnitten: a) von der Umwandlungsverordnung vom 8.3.1990 bis zum Treuhandgesetz vom 1.7.1990; b) bis zum Einigungsvertrag vom 29.9.1990; c) von der Wiedervereinigung (3.10.1990) bis Ende 1994. kirs/difu
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248 S.
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Quellen zur Rechtsvergleichung; 50