Burgsteinfurt und die kommunale Neugliederung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentralitätskatalog.
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SEBI: 81/3735-4
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Zusammenfassung
Ziel der Untersuchung ist es, die Orientierungsdaten der Stadt Burgsteinfurt an den Grundsätzen des Sachverständigengutachtens für die kommunale und staatliche Neugliederung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. 11. 1966 zu messen.Hierzu werden die zentralörtlichen Funktionen der Stadt katalogartig aufgelistet.Da die Einwohnerzahl Burgsteinfurts mit 12. 626 über der für Gemeinden vom Typ A geforderten Mindestzahl liegt und die Stadt mit Ausnahme eines erst geplanten Hallenbades alle für Gemeinden vom Typ B erforderlichen Infrastruktureinrichtungen besitzt, ist sie nach ihrer Auffassung in der Lage, den Verpflichtungen gegenüber einem überörtlichen Versorgungsbereich aus eigenen Einnahmen und durch Zuweisungen des Landes ohne Inanspruchnahme der Nachbargemeinden zu erfüllen. bp/difu
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Verwaltungsreform, Zentraler Ort, Neugliederung, Zentralität, Infrastrukturausstattung, Raumordnung, Landesplanung
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Burgsteinfurt: (1970), 23 S., Tab.
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Verwaltungsreform, Zentraler Ort, Neugliederung, Zentralität, Infrastrukturausstattung, Raumordnung, Landesplanung