Der Stellenwert der institutionalisierten Stadtplanung bei der Steuerung städtebaulicher Entwicklungen vor dem Hintergrund der zunehmenden Kapitalisierung des Bodenmarktes. Dargestellt an den Fallbeispielen der Stadterweiterungsprojekte "Halde IV" und "Stuttgart 21".

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DE

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Stuttgart

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ZLB: 4-2004/405

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Zusammenfassung

Anhand zweier Fallstudien "Halde IV" (Weinstadt-Endersbach) und "Stuttgart 21 - Teilgebiet A1" wird vor dem Hintergrund des wachsenden Bedeutungsgewinns der Akteure des Bodenmarktes danach gefragt, inwieweit die unter der Prämisse eines gerechten Interessenausgleichs durchzuführende Bebauungsplanung die Tätigkeit der institutionalisierten Stadtplanung noch trägt und welcher Stellenwert der institutionalisierten Stadtplanung bei der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung zukommt. Dem empirischen Teil vorangestellt sind Ausführungen zu den Aufgaben der institutionalisierten Stadtplanung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit, zu den Grundzügen der aktuellen Entwicklungen des Bodenmarkts und der Interdependenz von Bodenmarkt und institutionalisierter Stadtplanung. Als Konsequenz wird vorgeschlagen, die Interessen der Bodenmarktakteure, insbesondere der Bodeneigentümer in den Katalog der Abwägungskriterien aufzunehmen, in einer verfahrensbegleitenden Bodenwertermittlung das zu erwartenden Bodenmarktgeschehen möglichst differenziert zu analysieren und in einem geeigneten Verfahren die Wertermittlung durchzuführen, das Planungsrecht im Hinblick auf den Teilmarkt Dienstleistungen zu modifizieren, das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplans konsequent anzuwenden und durch das ebenfalls schon im BauGB verankerte Steuerungsinstrument des einfachen Bebauungsplans zu ergänzen. Um größtmögliche Baufreiheit zu gewähren, könnten "Bauland-Zonen" ausgewiesen werden, in denen keinerlei differenzierende planungsrechtliche Festsetzung getroffen ist. Hierzu wäre analog zum englischen Planungsrechtssystem eine substanziierte informelle Planung zu erstellen. goj/difu

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165 S.

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