Die Legitimation zur Anfechtung von Bebauungsplänen. Eine Auseinandersetzung mit dem Beschluß des IV. Senats des BVerwG vom 9.11.1979.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Der IV. Senat des BVerwG hat in seinem Beschluss vom 9.11.79 auf die umstrittene Frage des "Nachteils" in § 47 Abs. 2 VwGO in Bezug auf Inhalt und Grenzen der Legitimation zur verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle durch einen Vorschlag neue Impulse gegeben. Alle Zweifel um die Auslegung der Legitimationsvorschrift wurden jedoch nicht beseitigt. Bebauungspläne bildeten den Gegenstand, der den vier Vorlagen, die behandelt wurden, zugrundeliegenden Normenkontrollverfahren. Bei aller Kritik in Einzelpunkten ist die grundsätzliche Anerkennung der Interessentenklage im Bereich des § 47 VwGO als wesentlicher Fortschritt zu werten. pr

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Baurecht, Bundesbaugesetz, Normenkontrollverfahren, Interessentenklage, Bebauungsplan, Anfechtung, Verwaltungsgerichtsordnung, Paragraph 47

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Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.8/9, S.315-320, Lit.

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Baurecht, Bundesbaugesetz, Normenkontrollverfahren, Interessentenklage, Bebauungsplan, Anfechtung, Verwaltungsgerichtsordnung, Paragraph 47

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