Der Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer insbesondere im Hinblick auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung.
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1970
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SEBI: 75/889
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Zusammenfassung
Die Gewerbesteuerfrage darf nicht ohne den Blick auf das Gemeindefinanzsystem beantwortet werden; ebenso müssen Zusammenhänge mit der Raumplanung und Raumordnung und die Finanzverfassung von Bund, Ländern und Gemeinden sowie des zukünftigen Europa berücksichtigt werden. Daneben ist auch zu fragen, inwieweit konjunktur- und währungspolitische sowie wirtschaftslenkende Maßnahmen des Bundes durchgeführt werden dürfen, während andererseits das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu beachten ist. Schließlich ist die Gewerbesteuer auch unter dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit und ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu betrachten. Aus der geschichtlichen Entwicklung der Gewerbesteuer ergibt sich, daß sie niemals als reine Objektsteuer ausgestaltet war, daß vielmehr die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners im Vordergrund gestanden hat. Das Prinzip der Leistungsfähigkeit muß für die Gewerbesteuer auch heute gelten. Der Objektsteuercharakter ist bei der Gewerbesteuer nicht voll verwirklicht; er widerspricht theoretisch auch dem Sozialstaatsprinzip. Da die Gefahr einer Subjektivierung der Gewerbesteuer (die Entwicklung zu einer zweiten Einkommensteuer) besteht, ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Gewerbesteuer als Objektsteuer dem Grundgesetz und der Einheitlichkeit der Rechtsordnung anzupassen.
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Mainz: (1970), XII, 168 Bl., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Mainz 1973)