Bedingungen einer Asylgesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 93/5276
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Auch wenn die europäischen Staaten bereits außerhalb des institutionellen Rahmens der EG Schritte zu einer Asylrechtskoordination eingeleitet haben, hat die EG- Kommission keineswegs auf ein Tätigwerden im asylrechtlichen Bereich verzichtet. Nach der Untersuchung der asylrechtlichen Regelungsbefugnisse des Gemeinschaftsgesetzgebers (die sich aus dem Sachzusammenhang mit ausdrücklich der Gemeinschaft zugewiesenen Aufgaben ergeben) geht die Arbeit der Frage nach, welche Auswirkungen diese Kompetenzen auf die Befugnis der Mitgliedsstaaten zu außergemeinschaftlichen Regelungen haben. Dabei ergibt sich u.a., daß die Mitgliedsstaaten durch Art. 5 Abs. 2 EWG-Vertrag an der Ratifizierung des Dubliner Abkommens vom 15.6.1990 gehindert sind. Weiterhin wird gezeigt. inwieweit der Gemeinschaftsgesetzgeber in der Asylrechtsgesetzgebung durch geschriebenes und ungeschriebenes höherrangiges EG- Recht eingeschränkt wird. Auch auf das Verhältnis zum (1993 aufgehobenen) Art. 16 Abs. 2 S.2 GG wird eingegangen. lil/difu
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242 S.
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Schriftenreihe Europäisches Recht, Politik und Wirtschaft; 161