Neue Akzentuierung der Raumordnung durch die Bundesregierung. Kabinettsbeschluß vom 30. Jan. 1985.

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1985

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SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71

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Zusammenfassung

Die Raumordnung, so Bundesbauminister Schneider, ist die Aufgabe, bei der alle politischen Ebenen und Instanzen zusammenwirken müssen. Die Schwerpunkte für die Raumordnung des Kabinettsbeschlusses vom 30.1.85 liefern jetzt den Rahmen, an dem alle Bundesressorts künftig ihre Politik in ihrer Wirkung auf den Raum ausrichten müssten. Die Schwerpunkte der Raumordnung beschreiben die Räume, in denen in besonderem Maße Bemühungen um gesunde und gleichwertige Lebensbedingungen notwendig sind. Dies sind Berlin(West) und das Zonenrandgebiet, ländliche periphere Regionen, bestimmte Verdichtungsräume sowie Räume mit einer besonderen Umweltsituation, entweder durch hohe Belastung oder durch hohen Schutzwert. (hg)

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Kommunalwirtschaft (1985), Nr.3, S.96-97

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