Der Anspruch auf Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Frage, in welchen Konstellationen sich das Rücknahmeermessen einer Verwaltungsbehörde im Rahmen des § 48 I 1 VwVfG zu einer Rücknahmepflicht mit korrespondierendem Rücknahmeanspruch verdichtet, entzieht sich einer rechtsgrundsätzlichen Bewertung. Maßgeblich sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls. Gleichwohl haben sich in der Rechtsprechung des BVerwG Fallgruppen herausgebildet, in denen von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist. Zweifelsfragen wirft dabei vor allem der Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf nachfolgende Beitrag zeigt vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des BVerwG und des EuGH auf, dass ein Anspruch auf Rücknahme rechtswidriger belastender Verwaltungsakte - auch mit Blick auf das gemeinschaftsrechtliche Effektivitätsgebot - nur ganz ausnahmsweise anzuerkennen ist.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 18

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S. 1164-1173

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