Die Landkreise-Funktionen, Institutionen, aktuelle Probleme.

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SEBI: 80/1793

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Durch das Kreisreformgesetz vom 26. Juli 1971 wurden die 63 bestehenden Landkreise auf 35 reduziert. In den letzten Jahren sind ihnen zahlreiche neue Aufgaben zugewachsen. Je nach Finanzausstattung, Infrastruktur und Prioritätensetzung werden in den Landkreisen Baden-Württembergs unterschiedliche Maßnahmen gefördert. Der Landkreis kann durch Gesetz zur Erfüllung bestimmter Aufgaben verpflichtet werden. Mit der Schaffung größerer Einheiten konnte auch die Leistungs- und Verwaltungskraft der Landkreise gestärkt werden, weil in den größeren Landratsämtern die Zuständigkeitsbereiche mehr gegliedert werden, sich die Bediensteten mehr spezialisieren und moderne Arbeitstechniken Verwendung finden konnten. goj/difu

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Landkreis, Gebietsreform, Verwaltungsreform, Kreisreform, Gemeindeverband, Kreisplanung

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In: Wehling, Hans-Georg, Kommunalpolitik in Baden-Württemberg, Stuttgart: (1979), S. 37-48, Kt.

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Landkreis, Gebietsreform, Verwaltungsreform, Kreisreform, Gemeindeverband, Kreisplanung

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