Zur Umsetzung der Umweltverträglichkeitsrichtlinie im deutschen Recht.

Weber, Albrecht
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1988

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IRB: Z 1585

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Zusammenfassung

Die Richtlinie über die "Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten" vom 27.1.1985 ist drei Jahre nach Inkrafttreten d.h. bis spätestens 2.Juli 1988 gemeinschaftskonform in deutsches Bundes- bzw. Landesrecht umzusetzen. Die Richtlinie führt zu einem erheblichen Umsetzungs- und Novellierungsgedarf des deutschen Normsetzers in den wichtigsten Umweltbereichen z.B. bei den Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Anlagenzulassungsverfahren. Behandelt werden Inhalt und Funktion der Richtlinie, gemeinschaftsrechtliche Minimalanforderungen, der Regelungs- und Novellierungsbedarf hinsichtlich der Angabepflichten des Projektträgers, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die grenzüberschreitende Information und Konsultation, die Berücksichtigung der UVP im Entscheidungsprozess, in gestuften Genehmigungsverfahren (vertikale Dekonzentration) und in horizontal gesplitteten Verfahren (horizontale Dekonzentration).(-y-)

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Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.6, S.206-215, Lit.

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