Ursächlichkeit des Maklerangebots. Ziviles Maklerrecht. LG Heidelberg, Urteil vom 3.7.1979 - 4 S 17/19 Archiv.

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Zusammenfassung

Ein Maklerangenot ist dann nicht ursaechlich fuer den Abschluss eines Mietvertrages ueber das angebotene Objekt, wenn der Vermieter sich aufgrund seiner eigenen Suchanzeige des Angebotsempfaengers mit ihm in Verbindung setzt und das Objekt zu einem niedrigeren Mietpreis an ihn vermietet. -z-

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Recht, Wohnung, Maklerrecht, Maklerangebot, Mietvertrag

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Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1980)Nr.7, Sonderteil, A

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Recht, Wohnung, Maklerrecht, Maklerangebot, Mietvertrag

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