Zur Haftung des Architekten bzw. Bauunternehmers gegenüber dem Bauherrn wegen mangelhaften baulichen Schallschutzes.
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Datum
1975
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ZZ
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Zusammenfassung
Hier werden die Rechtsgrundlagen für den Fall geklärt, daß bei Nichtbeachtung der Vorschriften zur Schalldämpfung durch den Architekten der Bauherr Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Der Autor schließt mit einem Appell an die Architekten, diese Vorschriften wegen sonst drohender straf- und zivilrechtlicher Folgen zu beachten.
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Schlagwörter
Architekt , Lärmschutz , Architektenvertrag , Haftung , Schallschutz , Arbeit , Bauwesen , Bauplanungsrecht , Recht , Ingenieurwesen
Zeitschrift
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 24 (1975), 8, S. 165-167
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Stichwörter
Architekt , Lärmschutz , Architektenvertrag , Haftung , Schallschutz , Arbeit , Bauwesen , Bauplanungsrecht , Recht , Ingenieurwesen