Abwehranspruch gegen heranrückende Wohnbebauung im Außenbereich. BBauG/BauGB § 35. OVG Münster, Urt. v. 21.10.1987 - 11 A 1090/84.

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IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4

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Zusammenfassung

Jedes betriebswirtschaftlich sinnvolle und auch sonst realistische Erweiterungsinteresse eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens (hier: landwirtschaftlicher Betrieb mit Schweinemast) rechtfertigt nach dem Gebot der Rücksichtnahme einen Abwehranspruch gegen die rechtswidrige Genehmigung eines diese Interessen noch am ehesten einengenden Wohnbauvorhabens, mit dem eine Splittersiedlung im Außenbereich erweitert würde. (-z-)

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Außenbereich, Landwirtschaftlicher Betrieb, Umgebung, Rechtsprechung, Baugesetzbuch, Paragraph 35, Schweinemast, Wohnbebauung, Abwehranspruch, Rücksichtnahme, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988), Nr.4, S.377-379

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Außenbereich, Landwirtschaftlicher Betrieb, Umgebung, Rechtsprechung, Baugesetzbuch, Paragraph 35, Schweinemast, Wohnbebauung, Abwehranspruch, Rücksichtnahme, OVG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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