Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG n.F. beim kommunalen doppischen Konzernabschluss. Eine Bedrohung auch nach Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.
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DE
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Baden-Baden
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1613-0235
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ZLB: Zs 7094
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Abstract
Mit der Einführung eines doppischen Haushalts- und Rechnungssystems in vielen Städten und Gemeinden hält (im Freistaat Bayern) erstmals die Konzernrechnungslegung Einzug in die Rathäuser. Die Konsolidierung aller kommunalen Betriebe mit dem Jahresabschluss der Gemeinde kann sich allerdings seit der Unternehmenssteuerreform 2008 aus steuerlicher Perspektive nachteilig auswirken. Vor allem die Zinsschranke gemäß § 4h EStG, § 8a KStG n.F. erweist sich regelmäßig als finanzielle Belastung der kommunalen Konzerntöchter, indem der Betriebsausgabenabzug bei den Zinsaufwendungen eingeschränkt worden ist. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mildert zwar die nachteiligen Folgen, beseitigt jedoch nicht das Problem.
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KommJur
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S. 9-15