Instrumentelle Abstimmung zwischen Landschaftsplanung und räumlicher Gesamtplanung.
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SEBI: Zs 2350-4
IRB: Z 1043
BBR: Z 300a
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Zusammenfassung
Die Landschaftsplanung ist eine querschnittsorientierte Grundlagenplanung, somit erste Voraussetzung für eine räumliche Gesamtplanung. Sie ist zugleich auch eine sektorale Fachplanung für die Bereiche Natur und Erholung. Zur effektiven Wahrnehmung ihrer Funktionen sollte sie u.a. folgende Merkmale aufweisen: frühzeitige Erarbeitung der Grundlagen vor der Flächennutzungsplanung - synchrone Erarbeitung des Entwicklungsteiles mit der gesamträumlichen Planung - flächendeckende Erfassung von Außen- und Innenbereich - Darstellung als eigenes Planwerk - Rechtsverbindlichkeit, differenziert nach Außen- und Innenbereich - Ausweisung räumlicher Schutzkategorien als landschaftsplanerische Vorranggebiete. cs
Beschreibung
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Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Freiflächenplanung, Planungsprozess, Gesamtplanung, Landschaftsplanung, Planungsgrundlage, Planungsverfahren
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Landschaft & Stadt, Stuttgart 13(1981)Nr.2, S.49-56, Abb., Lit.
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Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Freiflächenplanung, Planungsprozess, Gesamtplanung, Landschaftsplanung, Planungsgrundlage, Planungsverfahren