Energieversorgung: 2009 wird das Jahr der Kraft-Wärme-Kopplung. Dezentrale Kraftwerke.
Hammonia
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Hammonia
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DE
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Hamburg
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0939-625X
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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143
BBR: Z 143
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Abstract
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, die Anfang 2009 in Kraft getreten ist, enthält zwei wesentliche Änderungen: Es fördert nicht nur den Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, sondern auch den Strom, der vom Betreiber der Anlagen selbst verbraucht wird. Alle Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 Kilowatt, die bis zum 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden, erhalten den Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für die Dauer von zehn Jahren ab Betriebnahme. Das schlägt sich auch in den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nieder. Die KWK-Anlagen müssen die Richtlinie für Kleinstanlagen der Europäischen Union (EU) um zehn Prozent bei der Primärenergieeinsparung und um 80 Prozent beim Jahresnutzungsgrad übertreffen. Weitere Voraussetzungen sind ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller und ein integrierter Stromzähler. Außerdem dürfen sie nicht in Gebieten stehen, in denen Fernwärmeversorgung bereits vorher überwiegend aus KWK-Anlagen erfolgt. In dem Beitrag wird eine Initiative des Hamburger Energieversorgers Lichtblick in Kooperation mit dem Autohersteller Volkswagenwerk (VW) beschrieben, die das gemeinsam entwickelte Produkt als KWK-Technologie für Ein- und Zweifamilienhäuser beschreibt. Es werden jedoch auch Einsatzfelder bei Wohnungsunternehmen gesehen und ein erstes Preisgefüge wurde vorgelegt. In einem Pilotprojekt testet die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (BGW) kleine Blockheizkraftwerke für Wohnanlagen, deren Marktreife für 2010 vorgesehen ist. Die Kooperation von Lichtblick und VW hat bereits andere Energieversorgungsunternehmen unter Druck gesetzt und es ist zu erwarten, dass die energiepolitischen Zielsetzungen mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes realisiert werden können.
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Journal
Die Wohnungswirtschaft
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Nr. 11
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S. 60-63